Was die BAFA-Förderung für Energieberatung abdeckt, wer sie in Anspruch nehmen kann, und wie ich Sie als BAFA-gelisteter Energieberater dabei unterstütze.
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Energieberatung für Wohngebäude. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern eine unabhängige, fachlich fundierte Einschätzung ihres Gebäudes zu ermöglichen, bevor größere Sanierungsentscheidungen getroffen werden.
Kernstück ist dabei häufig der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): ein Dokument, das die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes aufzeigt und eine sinnvolle Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen empfiehlt, abgestimmt auf Ihr Budget und Ihre Ziele.
Die Energieberatungsförderung richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in ganz Nordrhein-Westfalen, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch einen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelisteten Energieberater erfolgt.
Nur Beratungen durch in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistete Energieberaterinnen und Energieberater sind förderfähig. Als gelisteter Energieberater sowie Mitglied im GIH-Bundesverband erfülle ich diese Voraussetzung und begleite Sie durch den gesamten Ablauf, von der Antragstellung bis zur Umsetzung.
Ich prüfe mit Ihnen gemeinsam, welche BAFA-Förderung für Ihr Gebäude infrage kommt.